Gestalter-immersive-Medien-Ausbildungsverordnung – GiMedAusbV

arrow_left arrow_right

1Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Immersive Medien produzieren“,
2.
„Immersive Medien konzipieren und gestalten“,
3.
„Produktion von immersiven Medien organisieren und umsetzen“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
print