(1) Im Prüfungsbereich „3D-Modelle und Medienprodukte erstellen“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
(2) 1Der Prüfling hat eine Arbeitsprobe durchzuführen.
2Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsprobe geführt.
(3) 1Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 30 Minuten.
2Davon entfallen höchstens 5 Minuten auf das situative Fachgespräch.