Geflügel-Salmonellen-Verordnung – GflSalmoV

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Der Leiter einer Untersuchungseinrichtung hat sicherzustellen, dass eine Untersuchung, die im Auftrage

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durchgeführt wird.

Neugefasst durch Bek. v. 18.12.2023 I Nr. 381
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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