GFABPrV
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Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung – GFABPrV
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§ 8 Gliederung der Prüfung
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Die Prüfung gliedert sich in
1.
eine schriftliche Prüfungsaufgabe nach
§ 9
und
2.
eine Projektarbeit bestehend aus einer schriftlichen Abschlussarbeit und einer Projektpräsentation verbunden mit einem Fachgespräch nach
§ 10
.
Geändert durch Art. 78 V v. 9.12.2019 I 2153
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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