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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung – GFABPrV

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Die Prüfung gliedert sich in

1.
eine schriftliche Prüfungsaufgabe nach § 9 und
2.
eine Projektarbeit bestehend aus einer schriftlichen Abschlussarbeit und einer Projektpräsentation verbunden mit einem Fachgespräch nach § 10.

Geändert durch Art. 78 V v. 9.12.2019 I 2153
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25