print

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Archivdienst des Bundes – GArchDVDV

arrow_left arrow_right

(1) Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens werden drei Leistungstests durchgeführt.

(2) 1Jeweils in einem gesonderten Leistungstest sollen nachgewiesen werden:
2

1.
Kenntnisse der deutschen Geschichte, insbesondere der deutschen Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts, sowie der Grundlagen des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens insbesondere der Bundesrepublik Deutschland,
2.
die Fähigkeit zum Erfassen von Inhalten, zur eigenständigen Gedankenführung und zum korrekten sprachlichen Ausdruck sowie
3.
Konzentrationsfähigkeit und Präzision.

(3) Jeder Leistungstest wird gesondert bewertet.

Ersetzt V 2030-8-5-6 v. 18.12.2015 I 2478 (GArchDVDV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25