Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Archivdienst des Bundes – GArchDVDV

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(1) 1Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre.
2Er besteht aus folgenden Ausbildungsphasen:


  Ausbildungsphase Durchführende Stelle Dauer
  1 2 3
1 Praktikum I Bundesarchiv, die oder der Bundesbeauftragte oder Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz 3 Monate
2 Praktikum II Bundesarchiv, die oder der Bundesbeauftragte oder Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz 2 Monate
3 Fachstudium I Hochschule Mayen 3 Monate
4 Praktikum III Bundesarchiv, die oder der Bundesbeauftragte oder Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz 4 Monate
5 Fachstudium II
einschließlich Zwischenprüfung
Archivschule
Marburg
18 Monate
6 Praktikum IV
einschließlich Laufbahnprüfung
Bundesarchiv, die oder der Bundesbeauftragte oder Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz 6 Monate

(2) 1Für die Fachstudien werden die Anwärterinnen und Anwärter an die jeweilige Hochschule abgeordnet.
2Das Fachstudium I kann auch an einer anderen Hochschule absolviert werden, die ein dreimonatiges Verwaltungsgrundstudium anbietet.

Geändert durch Art. 2 Abs. 23 V v. 11.3.2026 I Nr. 67
Ersetzt V 2030-8-5-6 v. 18.12.2015 I 2478 (GArchDVDV)
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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