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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Archivdienst des Bundes – GArchDVDV

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(1) 1Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre.
2Er besteht aus folgenden Ausbildungsphasen:
3


AusbildungsphaseDurchführende StelleDauer
123
1Praktikum IBundesarchiv, die oder der Bundesbeauftragte oder Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz3 Monate
2Praktikum IIBundesarchiv, die oder der Bundesbeauftragte oder Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz2 Monate
3Fachstudium IHochschule Mayen3 Monate
4Praktikum IIIBundesarchiv, die oder der Bundesbeauftragte oder Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz4 Monate
5Fachstudium II
einschließlich Zwischenprüfung
Archivschule
Marburg
18 Monate
6Praktikum IV
einschließlich Laufbahnprüfung
Bundesarchiv, die oder der Bundesbeauftragte oder Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz6 Monate

(2) 1Für die Fachstudien werden die Anwärterinnen und Anwärter an die jeweilige Hochschule abgeordnet.
2Das Fachstudium I kann auch an einer anderen Hochschule absolviert werden, die ein dreimonatiges Verwaltungsgrundstudium anbietet.

Ersetzt V 2030-8-5-6 v. 18.12.2015 I 2478 (GArchDVDV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25