- 1.
- 2.
- 3.
- 4.
- 5.
- 6.
- 7.
Inhaltsstoffe: 1Stoffe – außer Futtermittelzusatzstoffen, Mittelrückständen und unerwünschten Stoffen –, die in einem Einzelfuttermittel oder Mischfuttermittel enthalten sind und seinen Futterwert beeinflussen, es sei denn, dass diese Beeinflussung nur unerheblich ist,
- 8.
- 9.
- 10.
EG-Zulassungsverordnung: 1Verordnung der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union nach - a)
- b)
- 11.
- 12.
Mitgliedstaat: ein Staat, der der Europäischen Union angehört,
- 13.
Vertragsstaat: ein Staat, der – ohne Mitglied der Europäischen Union zu sein – Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist,
- 14.
Drittland: 1Staat, der nicht Mitgliedstaat oder Vertragsstaat ist,
- 15.
Fernabsatzvertrag: 1Vertrag, bei dem - a)
ein Futtermittelunternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und
- b)
eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können,
für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt, - 16.
Fernkommunikationsmittel: 1Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrages eingesetzt werden können, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind, wie Briefe, Kataloge, Telekopien, E-Mails oder digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes.