(1) 1Im Prüfungsbereich „Aufnahmen erstellen und optimieren“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
(2) 1Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen.
2Diese besteht aus der Realisierung von Aufnahmen.
3Für die Arbeitsaufgabe erhält er vom Prüfungsausschuss eine thematische Vorgabe.
(3) 1Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 110 Minuten.
2Für die Analyse des Kundenauftrags steht dem Prüfling eine Vorbereitungszeit von 20 Minuten zur Verfügung.
3Für die Realisierung von Aufnahmen hat der Prüfling 90 Minuten Zeit.