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Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Küche – FKüAusbV

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1Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
2

1.
„Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten“,
2.
„Produkte und Lagerhaltung“ sowie
3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.

Die V tritt gem. § 18 mit Ablauf des 31.7.2029 außer Kraft
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25