α
FKüAusbV
print
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Küche – FKüAusbV
arrow_left
arrow_right
§ 12 Prüfungsbereiche
link
anchor
1
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
2
1.
„Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten“,
2.
„Produkte und Lagerhaltung“ sowie
3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Die V tritt gem. § 18 mit Ablauf des 31.7.2029 außer Kraft
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
Impressum
Datenschutzerklärung