FKüAusbV
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Fachkraft-Küche-Ausbildungsverordnung – FKüAusbV
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§ 12 Prüfungsbereiche
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Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten“,
2.
„Produkte und Lagerhaltung“ sowie
3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Die V tritt gem. § 18 mit Ablauf des 31.7.2029 außer Kraft
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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