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Verordnung über das Zulassungsverfahren sowie die Prüfungsdurchführung für Lehrgänge für Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt – FahrSiLehrgZulV

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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Geändert durch Art. 2 V v. 14.6.2024 I Nr. 193
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25