1Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Gründung der Europäischen Union in Kraft. 2Dieser Tag ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben. 3Abweichend von Satz 1 tritt § 5 Abs. 3 am 1. Januar 1993 in Kraft.
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.9.2009 I 3031