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Entwicklungshelfer-Gesetz – EhfG

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Zeiten des Entwicklungsdienstes einschließlich des Vorbereitungsdienstes, die vor der Entstehung eines Anspruchs auf Arbeitslosenbeihilfe liegen, werden für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch nicht berücksichtigt.

Zuletzt geändert durch Art. 6 Abs. 13 G v. 23.5.2017 I 1228
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25