EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung – EG-FGV

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Diese Verordnung gilt für die Genehmigung von

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land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten nach der Richtlinie 2003/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten (ABl. L 171 vom 9.7.2003, S. 1) in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Zuletzt geändert durch Art. 33 G v. 27.7.2021 I 3146
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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