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EG-FGV
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Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge – EG-FGV
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Der Bundesrat hat zugestimmt.
Zuletzt geändert durch Art. 33 G v. 27.7.2021 I 3146
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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