Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine – DVLStHV

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Über eine Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein ist ein schriftlicher Bescheid zu erteilen.

Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 29.6.2026 I Nr. 197
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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