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Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine – DVLStHV

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Über eine Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein ist ein schriftlicher Bescheid zu erteilen.

Zuletzt geändert durch Art. 6 V v. 12.7.2017 I 2360
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25