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Satzung der "Stiftung Demokratische Jugend" (Anlage zur Anordnung über die Errichtung der "Stiftung Demokratische Jugend" – DJStiftSa

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1Der Vorstand kann zur Führung der Stiftungsgeschäfte Geschäftsführer bestellen, die an die Beschlüsse des Vorstandes gebunden sind.
2Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25