- 1.
- 2.
- 3.
„drahtloses lokales Netzwerk“ ein Drahtloszugangssystem mit geringer Leistung und geringer Reichweite sowie mit geringem Störungsrisiko für weitere, von anderen Nutzern in unmittelbarer Nähe installierte Systeme dieser Art, das nicht exklusive Grundfrequenzen nutzt;
- 4.
„audiovisuelle Mediendienste“ - a)
audiovisuelle Mediendienste auf Abruf (Nummer 6) und
- b)
die audiovisuelle kommerzielle Kommunikation (Nummer 7);
- 5.
„Diensteanbieter“ Anbieter digitaler Dienste;
- 6.
„audiovisuelle Mediendienste auf Abruf“ nichtlineare audiovisuelle Mediendienste, bei denen der Hauptzweck des Dienstes oder eines trennbaren Teils des Dienstes darin besteht, unter der redaktionellen Verantwortung eines Anbieters von audiovisuellen Mediendiensten der Allgemeinheit Sendungen zur Information, Unterhaltung oder Bildung zum individuellen Abruf zu einem vom Nutzer gewählten Zeitpunkt bereitzustellen;
- 7.
„audiovisuelle kommerzielle Kommunikation“ jede Form der Kommunikation mit Bildern mit oder ohne Ton, die einer Sendung oder einem nutzergenerierten Video gegen Entgelt oder gegen eine ähnliche Gegenleistung oder als Eigenwerbung beigefügt oder darin enthalten ist, wenn die Kommunikation der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren und Dienstleistungen oder der Förderung des Erscheinungsbilds natürlicher oder juristischer Personen, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, dient, einschließlich Sponsoring und Produktplatzierung;
- 8.
„Videosharingplattform-Dienste“ - a)
digitale Dienste, bei denen der Hauptzweck oder eine wesentliche Funktion darin besteht, Sendungen oder nutzergenerierte Videos, für die der Diensteanbieter keine redaktionelle Verantwortung trägt, der Allgemeinheit bereitzustellen, wobei der Diensteanbieter die Organisation der Sendungen und der nutzergenerierten Videos, auch mit automatischen Mitteln, bestimmt,
- b)
trennbare Teile digitaler Dienste, wenn für den trennbaren Teil der in Buchstabe a genannte Hauptzweck vorliegt;
- 9.
„Videosharingplattform-Anbieter“ ein Diensteanbieter, der Videosharingplattform-Dienste betreibt;
- 10.
„redaktionelle Verantwortung“ die Ausübung einer wirksamen Kontrolle hinsichtlich der Zusammenstellung der Sendungen und ihrer Bereitstellung mittels eines Katalogs;
- 11.
„Sendung“ eine Abfolge von bewegten Bildern mit oder ohne Ton, die unabhängig von ihrer Länge Einzelbestandteil eines von einem Diensteanbieter erstellten Sendeplans oder Katalogs ist;
- 12.
„nutzergeneriertes Video“ eine von einem Nutzer erstellte Abfolge von bewegten Bildern mit oder ohne Ton, die unabhängig von ihrer Länge einen Einzelbestandteil darstellt und die von diesem Nutzer oder einem anderen Nutzer auf einen Videosharingplattform-Dienst hochgeladen wird;
- 13.
- 14.
„Drittstaat“ jeder Staat, der nicht Mitgliedstaat ist;
- 15.
„Mutterunternehmen“ ein Unternehmen, das ein oder mehrere Tochterunternehmen kontrolliert;
- 16.
„Tochterunternehmen“ ein Unternehmen, das unmittelbar oder mittelbar von einem Mutterunternehmen kontrolliert wird;
- 17.
„Gruppe“ die Gesamtheit eines Mutterunternehmens und seiner Tochterunternehmen sowie aller anderen mit dem Mutterunternehmen und seinen Tochterunternehmen wirtschaftlich und rechtlich verbundenen Unternehmen.