Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetz – BwFinSVermG

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(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1032 - 1034)

Vorbemerkung

Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels

Veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben des Bundes aus den Maßnahmen des Gesetzes zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“. Mit den Maßnahmen des Wirtschaftsplans sollen bedeutsame Ausrüstungsvorhaben, insbesondere komplexe überjährige militärische Beschaffungen gesichert finanziert werden.

Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen

Mit dem „Sondervermögen Bundeswehr“ soll sichergestellt werden, dass die Streitkräfte mit notwendigem Material ausgestattet werden, um ihren Verteidigungsauftrag erfüllen zu können.

Überblick zur Anlage
„Sondervermögen Bundeswehr“
Soll
2022
1 000 €
Soll
2021
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2021
1 000 €
Ausgabereste 2021
1 000 €
Ist
2020
1 000 €
 Einnahmen
Übrige Einnahmen 90 000        
Gesamteinnahmen 90 000        
 Ausgaben          
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. 90 000        
Ausgaben für Investitionen        
Besondere Finanzierungsausgaben        
Gesamtausgaben 90 000        
davon nicht flexibilisiert 90 000        
 Verpflichtungsermächtigung im
Wirtschaftsplan 2022 für künftige Jahre
 
81 910 000
       
Erläuterung:          
Die kursiv gekennzeichneten Vorhaben sind derzeit im Einzelplan 14 abgebildet. Sie werden teilweise erweitert und ab dem Haushaltsjahr 2023 in das Sondervermögen überführt.
Vor diesem Hintergrund sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von nur 81,91 Mrd. Euro vorzusehen.
         


Titel
Funktion
 Zweckbestimmung Soll
2022
1 000 €
Soll 2021
Reste 2021
1 000 €
Ist
2020
1 000 €
   Übrige Einnahmen      
119 99 Vermischte Einnahmen    
325 01
-830
Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 90 000    
   Ausgaben      
  Haushaltsvermerk:
1.
Die Ausgaben sind übertragbar.
§ 45 Abs. 3 BHO ist nicht anzuwenden.
2.
Alle Ausgabetitel sind zu Titel 575 01 einseitig deckungsfähig.
3.
Für Beschaffungsvorhaben, die nicht bei den jeweiligen Titeln vorgesehen sind, dürfen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen nur mit Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages in Anspruch genommen werden.
     
   Wehrtechnische Forschung und Technologie      
551 01
-036
Forschung, Entwicklung und Künstliche Intelligenz 5 000    
  Verpflichtungsermächtigung
fällig in künftigen Haushaltsjahren 422 000 T€
     
  Erläuterungen:      
  Veranschlagt sind die Vorhaben:
a)
Land- und seegebundene robuste Navigation unter NAVWAR Bedingungen (LaSeRoNN)
b)
Mobile robuste Navigation unter NAVWAR Bedingungen (MobiRoNN)
c)
Überwachung und Sicherung großer Räume mittels KI
     
   Militärische Beschaffungen      
554 03
-032
Beschaffung von Bekleidung und persönlicher Ausrüstung 45 000    
  Verpflichtungsermächtigung
fällig in künftigen Haushaltsjahren 1 932 000 T€
     
  Erläuterungen:      
  Veranschlagt sind die Vorhaben:
a)
Sprechsätze mit Gehörschutz im Zusammenhang mit dem Gefechtshelm
b)
Kampfschuhsystem Streitkräfte (KSS SK)
c)
Nachtsichtgeräte
d)
Infanterist der Zukunft (IDZ ES) VJTF-Standard
     
  Das kursiv gekennzeichnete Vorhaben ist derzeit im Einzelplan 14 abgebildet. Es wird ab dem Haushaltsjahr 2023 in das Sondervermögen überführt.      
554 05
-032
Beschaffung Dimension Führungsfähigkeit/Digitalisierung 10 000    
  Verpflichtungsermächtigung
fällig in künftigen Haushaltsjahren 20 742 000 T€
     
  Erläuterungen:      
  Veranschlagt sind die Vorhaben:
a)
Digitalisierung landbasierter Operationen (DLBO)-Basic
b)
DLBO (Battle Management System, Gefechtsstände, Funkgeräte)
c)
Taktisches Wide Area Network (TAWAN), erster Anteil
d)
Rechenzentrumsverbund
e)
Satellitenkommunikation (SATCOMBw) Stufe 2 und Stufe 3
f)
German Mission Network 1 (Vernetzung der Bw verlegefähig)
g)
German Mission Network 2 (Erhalt der Führungsfähigkeit Marine)
h)
Funkgeräte PRC-117G
     
554 07
-032
Beschaffung Dimension Land 10 000    
  Verpflichtungsermächtigung
fällig in künftigen Haushaltsjahren 16 600 000 T€
     
  Erläuterungen:      
  Veranschlagt sind die Vorhaben:
a)
Optionsauslösung konsolidierte Nachrüstung aller restlichen PUMA 1. Los
b)
Nachfolge Schützenpanzer MARDER
c)
Schwerer Waffenträger Infanterie
d)
Nachfolge Überschneefahrzeuge BV 206
e)
Nachfolge luftverlegbare Fahrzeuge/Luftlandeplattformen (DEU/NLD)
f)
Nachfolge TPz Fuchs
g)
Main Ground Combat System
h)
Sanitätsausstattung (Role 2b geschützt hoch mobil, Luftlanderettungszentrum leicht, Luftlanderettungszentrum Spezialeinsatz)
     
554 12
-032
Beschaffung Dimension See 10 000    
  Verpflichtungsermächtigung
fällig in künftigen Haushaltsjahren 8 806 000 T€
     
  Erläuterungen:      
  Veranschlagt sind die Vorhaben:
a)
Korvette 130
b)
Fregatte 126
c)
Future Naval Strike Missile (FNSM)
d)
U-Boot Flugabwehrflugkörper (IDAS)
e)
Unterwasserortung (SONIX)
f)
Mehrzweckkampfboote
g)
Nachfolge Festrumpfschlauchboot (RHIB) 1010
h)
U 212 CD
     
  Die kursiv gekennzeichneten Vorhaben sind derzeit im Einzelplan 14 abgebildet. Sie werden teilweise erweitert und ab dem Haushaltsjahr 2023 in das Sondervermögen überführt.      
554 13
-036
Beschaffung Dimension Luft 10 000    
  Verpflichtungsermächtigung
fällig in künftigen Haushaltsjahren 33 408 000 T€
     
  Erläuterungen:      
  Veranschlagt sind die Vorhaben:
a)
Entwicklung und Kauf EUROFIGHTER ECR
b)
Nachfolge TORNADO, Anteil Beschaffung F-35 inkl. Bewaffnung
c)
Beschaffung schwerer Transporthubschrauber
d)
Leichter Unterstützungshubschrauber (LUH)
e)
Bodengebundene Luftverteidigung (Nah- und Nächstbereich, Fähigkeitserhalt Patriot, mittlere und große Reichweite)
f)
Weltraumbasiertes Frühwarnsystem (TWISTER) EVF
g)
Beschaffung weiterer Seefernaufklärer
h)
Future Combat Air System (FCAS)
i)
Bewaffnung HERON TP
j)
Luftlageführungssysteme, diverse Radare
k)
System Weltraumüberwachung und Lagezentrum mit Ausbaustufe 2
     
  Das kursiv gekennzeichnete Vorhaben ist derzeit im Einzelplan 14 abgebildet. Es wird ab dem Haushaltsjahr 2023 in das Sondervermögen überführt.      
575 01 Zinsen für Kreditaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt      
           

Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 30.9.2025 I Nr. 231
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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