Die zuständige Behörde evaluiert diese Verordnung regelmäßig und legt der Bundesregierung erstmals zum 31. Dezember 2022 und sodann jedes Jahr einen Erfahrungsbericht in nicht personenbezogener Form vor.
Ersetzt V 754-22-4 v. 30.9.2009 I 3182 (Biokraft-NachV)