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BauVorl-/BauPrüf-/ÜbAO
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Anordnung über Bauvorlagen, Bautechnische Prüfungen und Überwachung – BauVorl-/BauPrüf-/ÜbAO
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§ 25 Inkrafttreten
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Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26
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