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Anordnung über Bauvorlagen, Bautechnische Prüfungen und Überwachung – BauVorl-/BauPrüf-/ÜbAO

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1Der Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung muß insbesondere enthalten:

1.
Name und Anschrift der Grundstückseigentümer oder der Erbbauberechtigten,
2.
Bezeichnung des zu teilenden Grundstücks nach Gemeinde, Ortsteil, Straße und Hausnummer sowie dem Liegenschaftskataster (Gemarkung, Flur, Flurstück),
3.
Grundbuchbezeichnung des zu teilenden Grundstücks mit Angabe der laufenden Nummer im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs,
4.
Angaben darüber, ob das Grundstück bebaut ist oder ob seine Bebauung genehmigt ist,
5.
bei bebauten Grundstücken Angaben über die vorhandene Bebauung, soweit durch die Teilung Grundstücksflächen berührt werden, die für die Erfüllung von Abstandsanforderungen zur Verfügung stehen müssen,
6.
Bezeichnung des Grundstücksteils, der grundbuchmäßig abgeschrieben werden soll.

Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26