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Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes – AZV

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1Sind die Dienststunden so festgelegt, dass die regelmäßige tägliche Arbeitszeit von Beamtinnen oder Beamten überschritten wird, sind sie durch Schichtdienst einzuhalten.
2Von Schichtdienst soll abgesehen werden, wenn die Überschreitung im Rahmen der Gleitzeit ausgeglichen werden kann.

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 19.2.2025 I Nr. 49
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25