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Verordnung über die Anforderungen an und das Verfahren für die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln und im Bereich der Bereitstellung von Funkanlagen – AnerkV

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Zuletzt geändert durch Art. 21 V v. 11.12.2024 I Nr. 411
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25