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Allgemeine Lehrverpflichtungsverordnung – ALehrV

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Für Aufgaben, die außerhalb der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung wahrgenommen werden, kann im Einzelfall eine Ermäßigung der Jahreslehrverpflichtung gewährt werden, wenn die Aufgaben im öffentlichen Interesse liegen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Mai '26