print

Allgemeine Lehrverpflichtungsverordnung – ALehrV

arrow_left arrow_right

Eine Anrechnung auf die Jahreslehrverpflichtung bis maximal 3,6 Lehrveranstaltungsstunden pro Kalendertag kann erfolgen für

1.
die Teilnahme an Fortbildungen,
2.
Praxisaufenthalte,
3.
Dienstreisen und
4.
krankheitsbedingte Dienstunfähigkeiten.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Mai '26