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Gesetz über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland – AHStatG

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Erhebungsgebiet für die Außenhandelsstatistik sind

1.
das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Insel Helgoland, jedoch ausschließlich der Gemeinde Büsingen, und
2.
Gebiete auf hoher See, in denen die Bundesrepublik Deutschland über das alleinige Recht verfügt, den Meeresboden und seinen Untergrund wirtschaftlich auszubeuten.

Geändert durch Art. 1 G v. 27.2.2025 I Nr. 71
Ersetzt G 7402-1 v. 1.5.1957 I 413 (AHStatGes)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25