(1) 1Die Akademie der Künste gibt sich eine Satzung, die der Genehmigung im Rahmen der Rechtsaufsicht bedarf.
2Das Gleiche gilt für Änderungen der Satzung.
(2) 1In der Satzung ist die Einrichtung eines Verwaltungsbeirates vorzusehen.
2Diesem gehören an:
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