ÜAnlG
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Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen – ÜAnlG
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Inhalt
(nicht-amtl. Übersicht)
Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
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§ 1 Anwendungsbereich
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§ 2 Begriffsbestimmungen
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Abschnitt 2 Pflichten der Betreiber
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§ 3 Grundlegende Anforderungen an überwachungsbedürftige Anlagen
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§ 4 Gefährdungsbeurteilung
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§ 5 Schutzmaßnahmen
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§ 6 Zusammenarbeit mit anderen Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen
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§ 7 Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen
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§ 8 Betriebsverbot
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Abschnitt 3 Aufgaben und Pflichten der zugelassenen Überwachungsstellen
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§ 9 Durchführung von Prüfungen
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§ 10 Feststellung von Mängeln, Nachprüfung
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§ 11 Anlagenkataster
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§ 12 Wahrung von Betriebsgeheimnissen, Schutz personenbezogener Daten
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§ 13 Erfahrungsaustausch
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§ 14 Mitteilungspflichten gegenüber der Zulassungsbehörde
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Abschnitt 4 Zulassung von Prüfstellen als zugelassene Überwachungsstellen, Aufsicht
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Unterabschnitt 1 Anforderungen an Prüfstellen für die Zulassung als zugelassene Überwachungsstelle
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§ 15 Grundlegende Anforderungen an Prüfstellen für die Zulassung als zugelassene Überwachungsstelle
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§ 16 Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von zugelassenen Überwachungsstellen
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§ 17 Anforderungen an die mit Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen beauftragten Personen
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Unterabschnitt 2 Einrichtung, Aufgaben und Befugnisse der Zulassungsbehörde
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§ 18 Einrichtung der Zulassungsbehörde
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§ 19 Zulassung von Prüfstellen als zugelassene Überwachungsstellen
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§ 20 Zulassung von Prüfstellen von Unternehmen als zugelassene Überwachungsstellen
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§ 21 Aufsicht über die zugelassenen Überwachungsstellen
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§ 22 Befugnisse der Zulassungsbehörde gegenüber zugelassenen Überwachungsstellen
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§ 23 Befugnisse der Zulassungsbehörde gegenüber Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen
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§ 24 Duldung des Aufsichtshandelns der Zulassungsbehörde
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§ 25 Übermittlungspflichten
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Abschnitt 5 Aufsichtsbehörden
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§ 26 Zuständigkeit für die Aufsicht
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§ 27 Befugnisse gegenüber den Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen
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§ 28 Befugnisse gegenüber zugelassenen Überwachungsstellen, Unterrichtungspflicht
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§ 29 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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§ 30 Information der Zulassungsbehörde
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Abschnitt 6 Verordnungsermächtigungen, Bußgeld- und Strafvorschriften, Übergangsvorschriften
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§ 31 Verordnungsermächtigungen
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§ 32 Bußgeldvorschriften
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§ 33 Strafvorschriften
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§ 34 Übergangsvorschriften
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Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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