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Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität – SVIKG

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Es wird ein Sondervermögen des Bundes mit der Bezeichnung „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ errichtet.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25