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Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik und zur Fachkraft für Wasserwirtschaft – StV/WasAusbV

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1Die Ausbildungsberufe

1.
Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik,
2.
Fachkraft für Wasserwirtschaft
werden staatlich anerkannt.
2Soweit die Ausbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes stattfindet, sind sie Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes.

3Im Übrigen sind sie Ausbildungsberufe der gewerblichen Wirtschaft.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26