Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik und zur Fachkraft für Wasserwirtschaft – StV/WasAusbV

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 Erster Teil
   Gemeinsame Vorschriften
§ 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
§ 2 Ausbildungsdauer
§ 3 Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung
 Zweiter Teil
   Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
§ 4 Ausbildungsberufsbild
§ 5 Ausbildungsrahmenplan
§ 6 Ausbildungsplan
§ 7 Berichtsheft
§ 8 Zwischenprüfung
§ 9 Abschlussprüfung
 Dritter Teil
   Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Wasserwirtschaft
§ 10 Ausbildungsberufsbild
§ 11 Ausbildungsrahmenplan
§ 12 Ausbildungsplan
§ 13 Berichtsheft
§ 14 Zwischenprüfung
§ 15 Abschlussprüfung
 Vierter Teil
   Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 16 Übergangsregelung
§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 Anlagen
Anlage 1 Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
Anlage 2 Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Wasserwirtschaft

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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