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Verordnung über die Finanzierung des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer – SichLVFinV

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Die Vorschriften dieser Verordnung sind erstmals auf die Jahresbeiträge für das Jahr 2017 anzuwenden.

Geändert durch Art. 6 Abs. 6 G v. 19.12.2018 I 2672
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25