Servicekaufleute-Luftverkehr-Ausbildungsverordnung – ServKflLuftvAusbV

arrow_left arrow_right

Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.

Ersetzt V 806-21-1-256 v. 23.3.1998 I 611 (LuftServKfAusbV)
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
print