Servicekaufleute-Luftverkehr-Ausbildungsverordnung – ServKflLuftvAusbV

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Der Ausbildungsberuf des Servicekaufmanns im Luftverkehr und der Servicekauffrau im Luftverkehr wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.

Ersetzt V 806-21-1-256 v. 23.3.1998 I 611 (LuftServKfAusbV)
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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