Seelotsenaus- und -fortbildungsverordnung – SeeLAuFV

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(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 49, S. 33 - 34)

7.1 Muster des Ausweises für Seelotsinnen und Seelotsen

Vorderseite:

Musterabbildung von der Vorderseite des Ausweises für eine Seelotsin oder einen Seelotsen.

Rückseite:

Musterabbildung von der Rückseite des Ausweises für eine Seelotsin oder einen Seelotsen.

7.2 Muster des Ausweises für Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter

Vorderseite:

Musterabbildung von der Vorderseite des Ausweises für eine Seelotsenanwärterin oder einen Seelotsenanwärter.

Rückseite:

Musterabbildung von der Rückseite des Ausweises für eine Seelotsenanwärterin oder einen Seelotsenanwärter.

Ersetzt V 9515-20 v. 25.2.2014 I 234 (SeeLAuFV)
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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