Seelotsenaus- und -fortbildungsverordnung – SeeLAuFV

arrow_left arrow_right

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 49, S. 25)

Eine Reihung findet nur innerhalb einer Bewerbergruppe für denselben Eingangs-Lotsenausbildungsabschnitt statt.

LA 1   höchste Punktzahl
Eignungsuntersuchung   40
Kenntnisse der englischen Sprache   10
Beherrschen der deutschen Sprache   10
Geburtsjahrgang   10
Höchstes Abschlusszeugnis    
– allgemeinbildende Schule   5
ODER    
– Bachelorabschluss der Hochschule (NWO)   10
Fahrtzeit als NWO   10
Präferenzpunkte der Lotsenbrüderschaft   15
Gesamt max.   105

LA 3 und LA 2   höchste Punktzahl
Eignungsuntersuchung   35
Kenntnisse der englischen Sprache   10
Beherrschen der deutschen Sprache   10
Geburtsjahrgang   10
Abschlusszeugnis der Fach- bzw. Hochschule   5
Dienststellung an Bord   7,5
Fahrtzeiten, Schiffsgröße   7,5
Präferenzpunkte der Lotsenbrüderschaft   15
Gesamt max.   100

Ersetzt V 9515-20 v. 25.2.2014 I 234 (SeeLAuFV)
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
print