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Gesetz über die Staatsbank Berlin – SBkBG

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Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am neunundzwanzigsten Juni neunzehnhundertneunzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet.

Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 22.12.1997 I 3251
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25