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Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung – RechZahlV

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1Als Provisionserträge sind Provisionen und ähnliche Erträge aus Dienstleistungsgeschäften auszuweisen.
2Zu den Erträgen gehören auch Kontoführungsgebühren.

Zuletzt geändert durch Art. 25 Abs. 3 G v. 7.8.2021 I 3311
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26