PTA-Berufsgesetz – PTAG

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(1) Die Kenntnisprüfung erstreckt sich auf den Inhalt der staatlichen Prüfung.

(2) Ist die Kenntnisprüfung erfolgreich abgelegt worden, so wird die Berufsqualifikation anerkannt.

Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 20.7.2022 I 1174
Änderung durch Art. 4 G v. 26.6.2026 I Nr. 195 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Ersetzt G 2124-8 v. 18.3.1968 I 228 (PharmTAG)
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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