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Gesetz über die Preisstatistik – PreisStatG

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Im Geltungsbereich dieses Gesetzes wird eine Preisstatistik als Bundesstatistik durchgeführt.

Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 27.2.2025 I Nr. 71
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25