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Verordnung über die Gewährung von Leistungsentgelten an Beamtinnen und Beamte bei der Deutschen Post AG – PostLEntgV

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Den Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen, die bei der Deutschen Post AG beschäftigt sind, kann ein nicht ruhegehaltfähiges leistungsbezogenes Entgelt (Leistungsentgelt) gewährt werden.

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 1.12.2025 I Nr. 299
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25