Mikrozensusgesetz – MZG

Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte

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Zuletzt geändert durch Art. 11 Abs. 3 G v. 16.4.2026 I Nr. 107
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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