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Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschneider/zur Maßschneiderin – MSchnAusbV 2004

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Die Ausbildung im ersten Ausbildungsjahr vermittelt eine berufsfeldbreite Grundbildung, wenn die betriebliche Ausbildung nach dieser Verordnung und die Ausbildung in der Berufsschule nach den landesrechtlichen Vorschriften über das Berufsgrundbildungsjahr erfolgen.

Geändert durch Art. 3 V v. 9.5.2005 I 1292
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25