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Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin – MechatronikerAusbV

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Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.

Neugefasst durch Bek. v. 28.6.2018 I 1057
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25