print

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Bankdienst der Deutschen Bundesbank – MBankDVDV

arrow_right

1Die Ausbildung und Prüfung nach dieser Verordnung sind der Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des mittleren Bankdienstes.
2Der Vorbereitungsdienst setzt sich aus einer fachtheoretischen und einer berufspraktischen Ausbildung zusammen.
3Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 21 Monate.

Geändert durch Art. 1 V vom 12.8.2025 I Nr. 199
Ersetzt V 2030-8-3-2 v. 11.8.2011 I 1717 (MBankDAPrV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25