Die Zusammenfassung des Sanierungsplans nach Artikel 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1075 hat sich im Falle der Festlegung vereinfachter Anforderungen auf die in den §§ 13 bis16 festgelegten Inhalte des Sanierungsplans zu beziehen.
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 3.12.2024 I Nr. 392