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LuKIFG
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Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen – LuKIFG
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§ 10 Außerkrafttreten
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Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2050 außer Kraft.
Das G tritt gem. § 10 mit Ablauf des 31.12.2050 außer Kraft
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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