print

Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen – LuKIFG

arrow_left arrow_right

Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2050 außer Kraft.

Das G tritt gem. § 10 mit Ablauf des 31.12.2050 außer Kraft
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25