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Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG

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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Das G tritt gem. § 10 mit Ablauf des 31.12.2050 außer Kraft
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26