Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden – LogAPrO

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Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der Gegenstand, Ablauf und Ergebnis der Prüfung und etwa vorkommende Unregelmäßigkeiten hervorgehen.

Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 21.11.2024 I Nr. 360
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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